Unsere Tätigkeiten: Hämoperfusion


Die Hämoperfusion – auch als Kohlekapselbehandlung bezeichnet – ist ein extrakorporales Entgiftungsverfahren, in dessen Verlauf wir das Blut über mehrere Stunden hinweg mithilfe einer Rollerpumpe und einen arteriellvenösen oder venovenöse Shunt durch eine mit Zellulose beschichtete Aktivkohle-Kapsel zirkulieren lassen. Die Giftstoffe werden im Verlauf des Verfahrens an der Oberfläche der Kapsel gebunden, sofern ihre Plasma-Bondance (Eiweißbindung) geringer als 50 % ist. Auf diese Weise werden sie aus dem Blut entfernt. Bei Stoffen mit einer Eiweißbindung von 50 Prozent ist es praktisch egal, ob wir sie mit Plasmapherese oder mit einer Kohlekapsel behandeln. Das Entleerungsverhältnis ist praktisch identisch, aber aus der Sicht der Kosten ist die Kohlekapselbehandlung vielleicht kostensparender. Die Kohlekapselbehandlung ist bei einer schweren Vergiftung angezeigt, die mit einer konservativen Antidottherapie nicht beeinflusst werden kann. Ihre Indikation bzw. ihr Beginn bedeutet nicht die Suspendierung der konservativen Therapie. Die vor der Behandlung erforderliche toxikologische Untersuchung ist zur Erstellung der Diagnose bzw. zur Beurteilung des Schweregrades der Vergiftung erforderlich. Die Behandlung ist angezeigt, wenn sich bei der Einnahme einer lebensbedrohlichen Menge eines Medikaments – das durch Kohle gebunden werden kann – neben dem Koma eines der folgenden Symptome zeigt: Koma + Hyperventilation Schwere Hypotonie Hypothermie (Unterkühlung) Klinische Statusverschlechterung bei adäquater Gegengift- und konservativer Therapie Die Kapsel Unser Unternehmen verabreicht die Kapseln Adsorba 330 C und 150 C für die Behandlungen. Adsorba 330 C kann für Erwachsene und Adsorba 150 C wegen der geringeren Oberfläche für die Behandlung von Kindern oder kleinwüchsigen Erwachsenen eingesetzt werden. Die Kapsel besteht aus mit einer biokompatiblen Zellulosemembrane beschichteten Aktivkohle. Bei Adsorba 330 C beträgt die aktive Bindungsoberfläche 300.000 m2 und bei Adsorba 150 C 150.000 m2.  Die Kohlekapsel bindet dank der guten Absorptionsfähigkeit praktisch jedes beliebige im Plasma als freies Molekül vorkommende nicht an ein Transporteiweiß gebundene Molekül, obwohl die Affinität der verschiedenen Moleküle gegenüber der Kohle verschieden ist. Folglich ist die Entfernungsfähigkeit der Kapsel nicht bei jedem Stoff gleich, weswegen auch der Wirkungsgrad der Behandlung variiert. (Die Kapsel bindet auch Urämietoxine, obwohl der Wirkungsgrad unter dem der Dialyse bleibt. Praktisch bei jeder schwereren Vergiftung kann eine Kohlekapselbehandlung geboten sein, falls der betreffende Stoff eine freie Serumebene hat. Wenn die Moleküle des Giftstoffs groß sind bzw. sein wirksamer Teil an sein Eiweiß gebunden ist, ist die Behandlung praktisch ohne Wirkung. Die Behandlung muss bei einer schweren Vergiftung mit einem unbekannten Stoff – wenn es der Zustand des Kranken begründet – durchgeführt werden. Häufigere Vergiftungen, die mit einer Hämoperfusion behandelt werden können 1. Chemikalienvergiftungen Bei einer Gramoxone-Vergiftung muss die Versorgung innerhalb von zwei - sechs Stunden begonnen werden. Nach Verstreichen der Zeit ist sie praktisch überflüssig. Paraquat-Vergiftung (Gramoxone Unkrautbekämpfungsmittel) Diquat-Vergiftung (Reglone) Organische Phosphate z.B. Insektizid Dimethoat (B58-Sprühmittel) 2. Medikamentenvergiftungen Mit einer Hämofusion können alle Arzneivergiftungen behandelt werden, die gegenüber Aktivkohle eine Affinität haben und deren PB (Proteinbindung) nicht über 50 % liegt. Carbamazepin, Stazepinderivate (Antiepileptika, Stazepin, Tegretol) Paracetamol Barbiturate (Tardyl) Benzodiazepin und seine Derivate (Seduxen) Phenacetinderivate Salizylate 3. Sonstige Vergiftungen Beim Vorliegen sonstiger Vergiftungen ist die Wirksamkeit der Haemoperfusion umstritten, obwohl auch bei derartigen Diagnosen schon Behandlungen durchgeführt wurden. Ihr Ausgang ist ungewiss. Grüner Knollenblätterpilz (Amanita Phalloides) Schlangengifte Zur Behandlung erforderliche Laboruntersuchungen Auf alle Fälle ist eine toxikologische Untersuchung erforderlich, um das Level des Giftstoffes zu bestimmen (z.B. Se. Barbiturat). Dies muss auch nach der Behandlung wiederholt werden, wobei die Blutentnahme ca. 1 - 2 Stunden nach dem Abschluss der Behandlung erfolgen soll. Falls die toxikologische Untersuchung aus dem Urin geschieht (Gramoxone im Urin bzw. Dimethoatlevel), so ist es empfehlenswert, die Untersuchung des Urins vom Morgen des darauf folgenden Tages durchführen. Auch die Bestimmung der Blutgerinnung bzw. ein komplettes Blutbild sind erneut erforderlich. Wegen der erheblichen Oberfläche der Kapsel bedarf es einer großen Menge von Heparinisierung. Deshalb ist die Kenntnis des Hämostatus des Kranken unerlässlich. Im Laufe der Behandlung bricht die Blutpumpe, die den Blutfluss sicherstellt, die roten Blutkörperchen in Abhängigkeit von der Behandlungszeit und der Pumpengeschwindigkeit. Deshalb muss bei einer schweren Anämie die Begründetheit der Behandlung überprüft werden bzw. muss die Anämie vor dem Beginn der Behandlung geordnet werden.  Bei einer schweren Thrombozytopenie oder Leukozytopenie bzw. beim Vorliegen von Gerinnungsstörungen muss der Patient während und nach der Behandlung sehr sorgfältig beobachtet werden. Behandlungskomplikationen Komplikationen treten selten auf. Wenn die Kapsel nicht entsprechend vorbereitet wurde, treten sie häufiger auf. Hämolyse Hypoglykämie Koagulationsstörungen - Blutung Gerinnung im extrakorporalen System


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